Strahlenschutz

Für den Strahlenschutz an der Universität ist das Rektorat verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, beauftragt das Rektorat Strahlenschutzbevollmächtige mit weitreichenden Befugnissen (siehe: Zentralbereich Neuenheimer Feld, Abt. 2.3 Strahlenschutz, INF 327). Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Instituten sicherzustellen, werden Strahlenschutzbeauftragte bestellt. Im Anorganisch-Chemischen Institut ist Fr. A. Schwarz als Strahlenschutzbeauftragte bestellt. Alle Belange des Strahlenschutzes vor Ort werden vom Strahlenschutzbeauftragten wahrgenommen, der allen betroffenen Institutsangehörigen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und in der Strahlenschutzanweisung festgelegt. Alle Mitarbeiter mit einer Zugangserlaubnis zum Strahlenschutzbereich müssen einmal jährlich vom Strahlenschutzbeauftragten unterwiesen werden. Die betroffenen Mitarbeiter werden per E-Mail kontaktiert. Die Teilnahme an der Unterweisung ist verpflichtend.

Die nächste Strahlenschutz-Unterweisung wird im Juli 2024 stattfinden.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 14.09.2023
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